Am 10. Mai 1933 verbrannte die nationalsozialistische Studentenschaft auf dem Berliner Bebelplatz tausende Bücher jüdischer und liberaler Autorinnen und Autoren – zeitgleich fanden Bücherverbrennungen in ca. zwanzig weiteren Universitätsstädten statt. Die Bücherverbrennungen sind Höhepunkt der Aktion »Wider den undeutschen Geist«, mit welcher ab März 1933 jüdische oder politisch andersdenkende Schriftstellerinnen und Schriftsteller verfolgt und denunziert wurden.
Weniger bekannt ist, dass diese Form der öffentlichkeitswirksamen Zensur eine lange Tradition seit dem Mittelalter und der Frühen Neuzeit hat. Ein besonders drastisches Beispiel war der Plan, alle jüdischen Bücher im Heiligen Römischen Reich zu konfiszieren und zu vernichten. Das Gutachten (= »Ratschlag«) Johannes Reuchlins für Kaiser Maximilian I. von 1510, »ob man den Juden alle ihre Bücher nehmen, abtun und verbrennen soll«, sprach sich vehement dagegen aus. Reuchlins Stellungnahme ist ein außergewöhnliches Dokument der Toleranz, das sich bereits früh für die Freiheit des Andersdenkenden, für die diskursive Auseinandersetzung – hier konkret mit jüdischen Positionen – einsetzte und bis heute an den Wert des Buchs erinnert.
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